Haus- Schul- und Verhaltensordnung
Haus- Schul- und Verhaltensordnung
(in Anlehnung an § 2 SchOG)
Ich respektiere die Lehrerinnen und Lehrer und folge deren Anweisungen.
Pausen- und Unterrichtsordnung

Pflichten der Eltern/der Erziehungsberechtigten
• Ich melde mein Kind bei Krankheit oder Verhinderung telefonisch ab.
• Nach Genesung meines Kindes, gebe ich am ersten Tag eine schriftliche Entschuldigung mit.
• Verabsäume ich die Abgabe einer Entschuldigung, gelten die Fehlstunden nach drei Tagen als unentschuldigt.
• Ich rauche im Schulgebäude und am Schulgelände nicht.
• Bei Verlust oder Beschädigung von Schulbüchern / -materialien müssen diese auf eigene Kosten ersetzt werden.
• Auf dem Schulgelände herrscht Fahrverbot für Schüler/innen, Eltern und Angehörige.
• Die Schule übernimmt keine Haftung für verlorengegangene Wertgegenstände.
• Ich hafte für Schäden, die mein Kind herbeigeführt hat.
• Strafrechtlich relevante Vergehen werden ausnahmslos zur Anzeige gebracht.
Garderobe
• Meine Straßenkleidung/Schuhe gebe ich in meinen Spind.
• Ich trage meine Wertgegenstände immer bei mir.
Unterricht
• Ich bin pünktlich in der Klasse.
• Ich nehme zu Stundenbeginn meinen Platz ein und bereite mich auf die nächste Stunde vor.
• Ich halte meine Schulsachen in Ordnung und sorge dafür, dass meine Bekleidung angemessen ist.
• Ich bin im Unterricht ruhig und arbeite mit.
• Ich lasse Gegenstände, die die Sicherheit des Schullebens gefährden, zuhause.
Pausen
• In den kleinen Pausen bleibe ich in der Klasse. (Ausnahme: Jausenkauf + WC)
• Ich betrete keine fremde Klasse.
• Wenn ich in der Schule mittags esse, stelle ich mich im Speisesaal an. (Mittagspausenaufsicht)
• Wenn ich mittags nicht in der Schule esse, verlasse ich das Schulgelände.
• Ich darf die Fenster nur auf Anordnung oder mit Erlaubnis der Lehrer/in öffnen.
• Wenn ich dringend telefonieren muss, bitte ich vorher eine/n Lehrer/in um Erlaubnis.
• Ich bleibe während der Pausen in meinem Bau und meinem Stock.
Unterrichtsschluss
• Ich räume am Ende des Schultages meinen Platz auf.
• Der/die Lehrer/in der letzten Stunde führt die Klasse geschlossen in die Garderobe.
• Ich verlasse das Schulgebäude und Schulgelände so rasch wie möglich.
Am Schulgelände
• Ich stelle mein Rad, mein Skateboard, etc. beim Radständer ab.
• Ich halte die Schule und das Schulgelände sauber.
Handyregelungen
• In der 1. Einheit werde ich mein Handy in die versperrbare Lehrer*innentischlade oder ein anderes Behältnis (das in einem Kasten versperrt wird) legen. Nach Unterrichtsende am Vormittag (meist 5. oder 6. Einheit) darf ich das Handy wieder herausnehmen. Bin ich nicht in meiner Klasse, so wird die zuständige Lehrkraft den Behälter mit den Handys mitnehmen und mir meines zu Unterrichtsende zurückgeben. Am Nachmittag muss ich das Handy im Spind in der Garderobe lassen. Dies gilt auch für die NABE und die Mittagsaufsicht.
• Wenn Handys im Unterricht benutzt werden, wird die Lehrkraft die Handys von der Tischlade herausnehmen und nach der Unterrichtseinheit wieder einsperren.
• Werden die Handys im Nachmittagsunterricht benötigt (z.B. Musik oder BE,..) darf ich in Absprache mit der jeweiligen Lehrkraft das Handy mit in den Unterricht nehmen.
• Sollte ich mit einem Handy, ohne vorher die Erlaubnis einer Lehrkraft eingeholt zu haben, während des Unterrichts oder in der Pause angetroffen werden, so wird das Handy abgenommen, beschriftet und in der Direktion abgegeben. Dort wird notiert, wann ich das Handy abgenommen bekommen habe. Beim ersten Mal bekomme ich das Handy am selben Tag zu Unterrichtsende wieder, meine Eltern werden verständigt, beim zweiten Mal, bekomme ich zusätzlich eine Aufgabe, beim dritten Mal müssen meine Eltern das Handy persönlich in der Direktion abholen.
Allgemeine Regeln
• Ich rauche im Schulgebäude und am Schulgelände nicht.
• Ich schone die Umwelt, deswegen trenne ich den Müll.
• Ich bin höflich, und grüße meine Mitschüler/innen, Lehrer/innen und das Schulpersonal.
• Ich beleidige und belästige niemanden und wende niemals Gewalt an!•
Ich respektiere fremdes Eigentum und behandle es sorgsam. Ich melde Beschädigungen sofort.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung
• Ermahnung und Entschuldigung
• Zusatzaufgabe in der Freizeit
• Reinigungs – und Ordnungsdienst in der Schule
• Wiedergutmachung bzw. Bezahlen von mutwillig herbeigeführten Beschädigungen
• Mitteilung an die Eltern
• Verhaltensnote im Zeugnis
• Ausschluss von Schulveranstaltungen
• Bericht an die Schulbehörde 1. Instanz und Jugendwohlfahrt
• Suspendierung